Samstag, 6. Februar 2016

Arbeiten im Obergeschoss

Im Obergeschoss wurden mittlerweile die Dämmung angebracht und im Anschluss die Mauern hochgezogen. Eine Tür wurde von uns noch etwas verschoben, die nach unserer Meinung nicht optimal geplant war. Eine kurze Absprache mit dem Maurer reichte hierzu aus.



Eigentlich hätte auch bereits mit dem Außenmauerwerk begonnen werden können. Bereits vor längerem war uns aufgefallen, dass die Horizontalabdichtung des Hintermauerwerks nicht norm- und zeichnungsgemäß ausgeführt wurde. Die Dichtungsbahn soll eigentlich bis auf die Außenkante der Bodenplatte gezogen und dort später mit der Z-Sperre verklebt werden. Leider hat der Maurer die Abdichtung direkt an der Außenkante enden lassen. Aufgefallen ist dieses nicht etwa dem Bauleiter, sondern uns (glücklicherweise). Dieses muss natürlich vor Beginn der Maurerarbeiten nachgebessert werden. Da dieses nicht gerade ein 0815-Mangel ist, würden wir gerne wissen wie es nachgearbeitet wird um das mit einem Sachverständigen abzuklären. Wir haben eine Bitumendickbeschichtung vorgeschlagen, aber leider konnte uns bisher keiner sagen wie es nun wirklich ausgeführt wird.

Warum findet solche Mängel nur der absolut fachfremder Bauherr und nicht der Bauleiter? Und warum führt ein Maurer mit einigen Jahren Maurererfahrung auf dem Buckel die Dichtung nicht zeichnungs- und normgerecht aus?

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